Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1.April 2021

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) der Hundeschule „Shorty’s Dogs e.U.“ (Im folgenden „Hundeschule“). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote der Hundeschule nutzen.

§ 1. Vertragsbedingungen
(1) Vertragsgegenstand sind Trainings, Einzelstunden, Gruppenkurse, Kurse, Seminare, Workshops, Ausbildungen und Veranstaltungen für Hund und Mensch, die durch die Hundeschule angeboten werden. 
(2) Mündlich sowie schriftlich vereinbarte Termine sind bindend. Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher mündlich oder schriftlich abgesagt werden, da sie andernfalls in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Die Hundeschule hat das Recht gebuchte Termine auch kurzfristig zu verschieben. 


§ 2. Teilnahmebedingungen
(1) Grundsätzlich kann jeder volljährige Mensch, unabhängig von der Rasse und dem Alter seines Hundes, an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen. Die Teilnahme ohne Hund ist nach Absprache ebenfalls möglich. Minderjährige dürfen in Begleitung ihrer Eltern, oder einer erwachsenen Aufsichtsperson, an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen.
(2) Teilnehmende Hunde müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Insbesondere müssen die Hunde bei der Gemeinde gemeldet sein und über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert sein.
(3) Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfpass und vollen Impfschutz besitzen. Ausnahme sind Welpen, die noch zu jung für die jeweiligen Impfungen sind.
(4) Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Chronische und akute Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (z.B.: schnappen, beißen, Vorfälle in der Vergangenheit) sind rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
(5) Über Verhaltensauffälligkeiten und die Läufigkeit der Hündinnen ist die Hundeschule rechtzeitig und vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen.
(6) Wir arbeiten ausschließlich mit tierschutzgerechten Methoden des Hundetrainings und verlangen dieses auch von unseren Teilnehmern.
(7) Während des Trainings ist den Anweisungen der Hundeschule Folge zu leisten. Potenziell gefährdendes Verhalten kann zu Platzverweis oder zum Ausschluss des Hundeführers führen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet.


§ 3. Abbruch des Trainings
(1) Das Verwenden von jeglichen gesetzlichen verbotenen tierschutzrelevanten Hilfs- oder Ausbildungsmitteln ist strikt untersagt, führt zum sofortigen Abbruch des Trainings, Ausschluss und wird bei der Behörde gemeldet. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet.
(2) Wir behalten sich vor, das Training/Angebot nach eigenem Ermessen abzubrechen. Dies tritt beispielsweise in Kraft, wenn ein Hund offensichtlich krank ist oder sich während des Trainings verletzt hat.


§ 4. Haftung
(1) Der Hundehalter haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt.
(2) Die Teilnahme an Einzeltrainings, Gruppenkursen, Workshops sowie Seminaren erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmende haftet für alle von ihm und seinem Hund während des Trainings verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschaden.
(3) Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadenereignisses die Haftpflichtversicherung keinen Schadenersatz leisten, erklärt sich der Hundehalter bereit, die Haftung für sämtliche durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden in voller Höhe zu übernehmen.
(4) Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Auch für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt die Hundeschule keine Haftung. Diese kann somit weder von dem Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahmen am Angebot sowie die Benutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.


§ 5. Zahlungsbedingungen
(1) Die Gebühren sind spätestens beim ersten Termin in voller Höhe zu bezahlen (bar oder mit Kartenzahlung) oder im Voraus per Banküberweisung.
(2) Seitens des Kunden nicht eingelöste Stunden aus Trainingsblocks können nicht rückerstattet werden und sind weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.


§ 6. Stornobedingungen
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn möglich. Bei einem unentschuldigten nicht antreffen des Hundehalters zum vereinbarten Termin, wird der Termin zu 100% verrechnet.


§ 7. Fotos, Audio- & Videoaufnahmen
(1) Video- und Audioaufnahmen einer Veranstaltung dürfen seitens der TeilnehmerInnen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter angefertigt werden. Private Fotos dürfen angefertigt werden, sofern es den Veranstaltungsablauf nicht stört. Den Anweisungen des Vortragenden ist dahingehend Folge zu leisten. Die Veröffentlichung der Aufnahmen auf elektronischem Weg, in Printmedien und allen anderen Medien, ausgenommen der sozialen Netzwerke, bedarf ebenfalls der Genehmigung des Veranstalters.
(2) Foto, Video- und Audioaufzeichnungen dürfen durch den Veranstalter oder deren Beauftragte durchgeführt werden. Der TeilnehmerInnen erteilt mit der Veranstaltungsteilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen durch den Veranstalter in allen Print- und elektronischen Medien, insbesondere im Internet und Sozialen Netzwerken, sowie in allen sonstigen sowie insbesondere in zukünftigen Medien. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen, sowie aufgrund etwaiger Persönlichkeitsrechte wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart wurde. Der Teilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung jederzeit schriftlich zu widersprechen.


§ 8. Der Erfolg des Hundehalters ist auch der Erfolg der Hundeschule. 
Deshalb sind wir sehr bemüht, dass das gemeinsame Training erfolgreich und nachhaltig ist. Die Hundeschule übernimmt jedoch keine Erfolgsgarantie, da der Erfolg von Hundetraining von sehr vielen Faktoren und nicht nur der Hundeschule abhängt.

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